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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünfte und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen sowie des erforderlichen Zubehörs und zugehöriger Nebenanlagen (im Folgenden „PV-Anlage“ oder „PV-Anlagen“) durch die BS Erneuerbare Energien GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Berkan Özer, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter HRB 32344 an bzw. bei dem jeweiligen Käufer (im Folgenden: „der Kunde“). Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt, nur wirksam, wenn BS Erneuerbare Energien GmbH schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.

1.2. Der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten, wird hiermit widersprochen.

1.3. Im Fall eines Widerspruchs oder sonstiger Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den vertraglichen Vereinbarungen gemäß der Bestellung geht die Bestellung den AGB vor.

§2 Zustandekommen des Vertrags

2.1. Die Präsentation der PV-Anlagen sowie Angaben zur Errichtung derselben auf der Webseite der BS Erneuerbare Energien GmbH, in Verkaufsprospekten oder in anderer Art und Weise stellen kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits in Form einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Kauf einer PV-Anlage sowie ggf. vereinbarte Nebenanlagen und deren Errichtung mit BS Erneuerbare Energien GmbH abzugeben (im Folgenden auch: „die Bestellung“).

2.2. Die Bestellung durch den Kunden erfolgt in Textform an BS Erneuerbare Energien GmbH und ist mit einer Leistungsbeschreibung versehen. Die Leistungsbeschreibung wird von BS Erneuerbare Energien GmbH, in der Regel bei oder nach einem Ortstermin und Beratungstermin oder auf Grundlage von Kundeninformationen in Absprache mit dem Kunden erstellt.

2.3. Auf die Bestellung des Kunden erfolgt durch BS Erneuerbare Energien GmbH die Vertragsannahme (im Folgenden auch: „die Auftragsbestätigung“) in Textform. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch BS Erneuerbare Energien GmbH innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Bestellung des Kunden. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung zu, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. BS Erneuerbare Energien GmbH kann die Bestellung eines Kunden jederzeit zurückweisen, insbesondere wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen.

2.4. BS Erneuerbare Energien GmbH oder ein beauftragter Nachunternehmer, ist berechtigt, nach der Auftragsbestätigung weitere Vor-Ort-Termine mit dem Kunden durchzuführen, um die Lieferung, Installation und Logistik zu planen. Der Kunde wird insoweit für Absprachen und Rückfragen in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen.

2.5. Sollte sich während der konkreten Anlagenplanung herausstellen, dass aus technischen Umständen eine Anpassung der Bestellung erforderlich wird, wird BS Erneuerbare Energien GmbH dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und geänderte Vertragsunterlagen in Textform zukommen lassen. Sollte zwischen dem Kunden und BS Erneuerbare Energien GmbH keine Einigung über die geänderten Umstände zustande kommen, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.

2.6. Anpassungen der Bestellung betreffend der exakten Größe und Leistung der PV-Anlage aufgrund eines aktuellen Aufmaßes oder sonstiger aktualisierter Informationen über den Errichtungsort, die nicht zu einer Veränderung der genannten Werte von mehr als 15 % führen, können von BS Erneuerbare Energien GmbH einseitig vorgenommen werden. Die BS Erneuerbare Energien GmbH behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für erforderliche Anpassungen oder Reparaturen in Rechnung zu stellen oder gutzuschreiben. Im Übrigen gilt Ziffer 2.5.

2.7. In Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und haben einen rein informativen Charakter, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von BS Erneuerbare Energien GmbH zu liefernden Produkte oder zu erbringenden Leistung dar. Proben und Muster dienen dementsprechend nur als Anschauungsobjekte mit durchschnittlichen Qualitätsmerkmalen, Abmessungen und Farben. Handelsübliche Abweichungen, insbesondere Abweichungen im Rahmen der Toleranzen der EN-bzw. DIN-Normen, und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

§3 Lieferung der PV-Anlage

3.1. Die Lieferung der PV-Anlage bzw. ihrer Bestandteile erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

3.2. Die Mitteilung eines Liefertermins erfolgt spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin in Textform oder per telefonischer Absprache durch BS Erneuerbare Energien GmbH.

3.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile zum Liefertermin ordnungsgemäß an der Lieferadresse abgeliefert werden können. Dafür stellt der Kunde sicher, dass die Komponenten der PV-Anlage ebenerdig mit einem 7,5 t LKW mindestens bis zur Bordsteinkante angeliefert werden können. Sollte eine solche Anlieferung nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet dies BS Erneuerbare Energien GmbH unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde an einem ordnungsgemäß mitgeteilten verbindlichen Liefertermin nicht erreichbar oder die Anlieferung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, so kann BS Erneuerbare Energien GmbH die entstandenen Kosten dem Kunden unter Nachweis der Berechnungsgrundlage in Rechnung stellen.

3.4. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, die angelieferte PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile mit zumutbaren Maßnahmen vor Diebstahl oder Beschädigung zu sichern.

§4 Montage

4.1. BS Erneuerbare Energien GmbH errichtet und installiert die PV-Anlage beim Kunden. Die notwendigen Installationstermine sind zwischen der BS Erneuerbare Energien GmbH und dem Kunden abzustimmen.

4.2. Die Errichtung erfolgt schlüsselfertig. BS Erneuerbare Energien GmbH nimmt die PV-Anlage in Betrieb und schließt sie ans Netz an. Soweit Erklärungen vom Kunden abzugeben sind, beispielsweise gegenüber dem Netzbetreiber oder Meldungen im Marktstammdatenregister, gibt der Kunde diese in der erforderlichen Form selbst ab. Auf Wunsch des Kunden kann dieser BS Erneuerbare Energien GmbH entsprechend bevollmächtigen. In diesem Fall wird BS Erneuerbare Energien GmbH dem Kunden auf Anforderung einen Vollmachtsvordruck übersenden, der vom Kunden zu unterzeichnen und an BS Erneuerbare Energien GmbH zu senden ist.

4.3. Der Kunde gestattet BS Erneuerbare Energien GmbH und von BS Erneuerbare Energien GmbH beauftragten Personen alle für die Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen, insbesondere

a) die Anbringung und Installation der PV-Anlage unter Einschluss aller zweckdienlichen Maßnahmen

b) die Errichtung von Messeinrichtungen

 

c) die Verlegung von Anschlussleitungen

d) die Installation sonstiger Komponenten

4.4. Der Kunde gewährt BS Erneuerbare Energien GmbH und von BS Erneuerbare Energien GmbH beauftragten Personen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der PV-Anlage erforderlich ist, ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen.

4.5. Der Kunde gewährleistet, dass die Elektroinstallationen innerhalb des betreffenden Gebäudes den geltenden technischen und gesetzlichen Standards entsprechen. Im Falle einer Nichtkonformität der Elektroinstallationen mit den aktuellen Standards behält sich die BS Erneuerbare Energien GmbH das Recht vor, zusätzliche Kosten für notwendige Anpassungen oder Reparaturen in Rechnung zu stellen. Für Zuleitungen >10 Meter, werden 20€ pro Meter berechnet ( Zählerschrank, HAK, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallbox etc. ) Darüber hinaus ist der Kunde für die Bereitstellung eines geeigneten Gerüsts verantwortlich, sofern dies für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Als Alternative bietet dieBS Erneuerbare Energien GmbH die Möglichkeit, ein entsprechendes Gerüst gegen einen im Vorfeld festgelegten Aufpreis zur Verfügung zu stellen.

4.6. BS Erneuerbare Energien GmbH wird dem Kunden nach Abschluss der Montage, Inbetriebsetzung und Fertigstellung aller Arbeiten (darunter fallen nicht die Zählersetzung und die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber) das Inbetriebnahmeprotokoll und alle weiteren erforderlichen Unterlagen zeitnah übergeben, sofern die Vertraglich festgelegten Zahlungsbedingungen eingehalten wurden. BS Erneuerbare Energien GmbH wird dem Kunden oder vom Kunden benannten Personen ferner eine Einführung in die wesentlichen Funktionsweisen der PV-Anlage gewähren.

4.7. BS Erneuerbare Energien GmbH prüft den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Bauarbeiten auf offensichtliche Mängel. Stellt BS Erneuerbare Energien GmbH solche Mängel fest oder hat BS Erneuerbare Energien GmbH aus sonstigen Gründen Zweifel an der Geeignetheit des Gebäudes für die Errichtung der PV-Anlage, so wird die BS Erneuerbare Energien GmbH den Kunden unverzüglich informieren.

4.8. BS Erneuerbare Energien GmbH ist im Fall von Mängeln oder begründeten Zweifeln nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 berechtigt, die Installation der PV-Anlage abzubrechen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten, die BS Erneuerbare Energien GmbH für einen weiteren Installationstermin nach Beseitigung der Mängel oder Herstellung der Geeignetheit entstehen. BS Erneuerbare Energien GmbH wird die Kosten gegenüber dem Kunden in transparenter und nachvollziehbarer Weise darlegen. Werden die Mängel vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so ist die BS Erneuerbare Energien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegen begründete Zweifel nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 vor, die den Abbruch der Installation der PV-Anlage rechtfertigen, so hat der Kunde BS Erneuerbare Energien GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen darüber zu informieren, ob die Herstellung der Geeignetheit beabsichtigt wird. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs durch den Kunden abgelehnt, ist die BS Erneuerbare Energien GmbH berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs vom Kunden beabsichtigt, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Bei Verstreichen dieser angemessenen Frist, ist die BS Erneuerbare Energien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.9. BS Erneuerbare Energien GmbH darf sich für sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden von ihm beauftragten Dritten bedienen. BS Erneuerbare Energien GmbH wählt alle eingesetzten Nachunternehmer sorgfältig aus.

4.10. Für Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers, insbesondere zur Einspeiseleistung, ist die BS Erneuerbare Energien GmbH nicht verantwortlich. Sollten Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers oder besondere Anschlussbedingungen nach Beginn der Montage der PV-Anlage dazu führen, dass Änderungen an der PV-Anlage oder ihrer technischen Ausstattung vorgenommen werden müssen, gelten die Ziffern 2.5 und 2.6 entsprechend.

4.11. Wird die PV-Anlage auf einem Ziegeldach montiert, stellt der Kunde der BS Erneuerbare Energien GmbH vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl ( mindestens 20 Stück ) von Dach-, Ortgang- und Firstziegeln zur Verfügung, damit Ziegel, die bei der Montage beschädigt werden, ersetzt werden können. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund durch die BS Erneuerbare Energien GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig geschädigten Ziegeln bleiben hiervon unberührt. Sind die beim Kunden verbauten Ziegel nicht mehr am Markt erhältlich, besteht im Falle der Haftung der BS Erneuerbare Energien GmbH lediglich der Anspruch auf Ersatz der beschädigten Ziegel durch ein vergleichbares Modell. Sollten während der Montagearbeiten Schäden an den Ziegeln oder Pfannen auftreten, die nicht durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln verursacht wurden, übernimmt die BS Erneuerbare Energien GmbH keine Haftung für diese Schäden, und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.

§5 Pflichten des Kunden; Dachstatik, Dachbeschaffenheit

5.1. Der Kunde sichert zu, dass das Gebäude und / oder die Dachfläche, an dem oder auf der die PV-Anlage angebracht wird, hierfür geeignet sind. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude- und Dachfläche, an oder auf der die PV-Anlage angebracht wird, in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlich ist. Bestehen aus Sicht von BS Erneuerbare Energien GmbH Zweifel an den statischen Voraussetzungen oder der sonstigen Dachbeschaffenheit, kann die BS Erneuerbare Energien GmbH die Vorlage des Nachweises der Standsicherheit/Statik/Geeignetheit des Daches vom Kunden verlangen. Erfolgt die Vorlage des Nachweises nicht, ist die BS Erneuerbare Energien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2. BS Erneuerbare Energien GmbH haftet nicht für Mängel und Schäden an Dach und Gebäude, die durch eine fehlende Eignung von Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage entstehen. Dies gilt nicht, wenn das Gewicht der PV-Anlage die in dem Gutachten zur Dachstatik angegebene Tragfähigkeit des Gebäudes überschreitet oder wenn BS Erneuerbare Energien GmbH gegen die Pflicht aus Ziffer 4.5 dieser AGB verstößt.

5.3. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage nebst Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch BS Erneuerbare Energien GmbH nicht ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist. Auf Ziffer 4.2 wird verwiesen.

5.4. Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des Strombezugs der PV-Anlage, trägt der Kunde.

5.5. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage, ein uneingeschränkter, dauerhafter Zugang zum Internet und dauerhafter Stromanschluss notwendig ist, und stellt diese sicher.

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung relevanten Dokumente auf Anfrage von BS Erneuerbare Energien GmbH an BS Erneuerbare Energien GmbH auszuhändigen, insbesondere solche Dokumente, die für die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber notwendig sind.

§6 Eigentum; Gefahrübergang; Eigentumsvorbehalt

6.1. Bei Verträgen ohne Montageleistung ist der Leistungsort der Geschäftssitz von BS Erneuerbare Energien GmbH. Bei Verträgen mit Montageleistung ist der Leistungsort der Ort, an dem die Montage der jeweiligen PV-Anlage erfolgt und welcher in der Auftragsbestätigung festgelegt ist. Eine spätere Abweichung muss schriftlich vereinbart werden. Dies setzt die rechtzeitige Ankündigung durch den Kunden voraus.

6.2. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage geht mit der Inbetriebnahme der PV-Anlage auf den Kunden über.

6.3. BS Erneuerbare Energien GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an der PV-Anlage und dem Zubehör vor („Eigentumsvorbehalt“). Gelieferte sowie montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der BS Erneuerbare Energien GmbH.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durch qualifizierte Personen durchführen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, die BS Erneuerbare Energien GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.

6.5. Soweit die PV-Anlage und das Zubehör während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, sind die Vertragspartner sich einig, dass dies im Sinne von § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.

6.6. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an der PV-Anlage oder Teilen hiervon oder am Zubehör, ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Vorbehaltseigentum von BS Erneuerbare Energien GmbH hinzuweisen und BS Erneuerbare Energien GmbH unter Übergabe aller für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.7. Übersteigt der Wert aller BS Erneuerbare Energien GmbH zustehender Sicherungsrechte die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, so wird die BS Erneuerbare Energien GmbH auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben.

6.8. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BS Erneuerbare Energien GmbH die Lieferung/ Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten – sind nicht zu vertreten. Diese berechtigen BS Erneuerbare Energien GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§7 Zahlung

7.1. Sofern keine anderslautende Vereinbarung in der Auftragsbestätigung oder Bestellung getroffen wurde, sind die von der BS Erneuerbare Energien GmbH festgelegten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Die Anmeldung und Dokumentation der Photovoltaik-Anlage sind nicht Bestandteil der Zahlungsbedingungen. Bei Nichterfüllung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung tritt Zahlungsverzug ein. Im Falle eines Verzugs behält sich die BS Erneuerbare Energien GmbH das Recht vor, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB zu erheben. Nimmt die BS Erneuerbare Energien GmbH einen Kontokorrentkredit zu einem höheren Zinssatz in Anspruch, steht ihr das Recht zu, diesen Zinssatz zu berechnen.

7.2. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen des Kunden kann die BS Erneuerbare Energien GmbH Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anrechnen. Falls bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, können wir die Zahlung erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur nach spezieller Vereinbarung und nur zahlungshalber akzeptiert, wobei alle Einzugs- und Diskontspesen sowie sonstige anfallende Gebühren berechnet werden. Wechselzahlungen sind nicht gestattet.

7.3. Die BS Erneuerbare Energien GmbH erkennt eine Zahlung erst an, wenn sie Zugang zum entsprechenden Betrag hat. Im Falle von Schecks wird die Zahlung erst als geleistet angesehen, wenn der Scheck eingelöst ist und eine Rückbuchung durch die Bank ausgeschlossen ist.

7.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere wenn Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder zu erwarten ist, dass der Kunde seinen künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks angenommen haben. In diesem Fall ist die BS Erneuerbare Energien GmbH berechtigt, ihre Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen auszusetzen und gegebenenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

7.5. Der Kunde kann seine Rechte zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch im Falle von Mängelrügen oder Gegenansprüchen, nur geltend machen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind.

7.6. Ein Skontoabzug bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der BS Erneuerbare Energien GmbH und ist nach erbrachter Lieferung und Leistung nicht zulässig.

7.7. Die BS Erneuerbare Energien GmbH behält sich das Recht vor, die vorausgehende Bezahlung der vollständigen, vertraglich geschuldeten Leistung zu verlangen.

7.8. Zahlungen sind auf einem der von der BS Erneuerbare Energien GmbH angegebenen Konten zu leisten.

§8 Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller

8.1. BS Erneuerbare Energien GmbH ist nicht selbst Hersteller der Photovoltaik/Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die BS Erneuerbare Energien GmbH verbunden ist.

§9 Gewährleistung und Haftung für Mängel

9.1. BS Erneuerbare Energien GmbH gewährt dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängelansprüche verjähren, sofern sich nicht aus dem Gesetz eine längere Frist unabdingbar ergibt oder die BS Erneuerbare Energien GmbH eine Garantie übernommen hat, in einem Jahr. Im Übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/ Leistungsdatum.

9.2. Die spezifisch vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem Vertrag. Alle anderen von BS Erneuerbare Energien GmbH zur Verfügung gestellten Informationen (wie technische Daten, Toleranzen, technische Zeichnungen, Abbildungen usw.) dienen lediglich zur unverbindlichen Beschreibung der Ware und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.

9.3. Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, die durch gesetzliche Vorschriften oder durch besondere Anforderungen des lokalen Stromnetzbetreibers am Installationsort erforderlich sind, stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenfalls für (a) Abweichungen, die aufgrund der Bedingungen am Installationsort eine technische Verbesserung darstellen und für (b) den Austausch von Komponenten der PV-Anlage durch gleichwertige Komponenten, sofern dadurch die Nutzbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

9.4. Jegliche finanzielle Berechnungen, Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen oder sonstige Kalkulationen, die von BS Erneuerbare Energien GmbH oder auf ihren Internetseiten angeboten oder erstellt werden, sind lediglich unverbindliche Beispielrechnungen. BS Erneuerbare Energien GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Kalkulationen oder der darin enthaltenen Informationen. Diese Kalkulationen bilden zudem keine Grundlage für den Vertragsabschluss.

9.5. Die PV-Anlage und ihre Komponenten unterliegen einem technischen, natürlichen und altersbedingten Verschleiß, wodurch Leistungseinbußen („Degradation“) auftreten können; solche Degradation stellt keinen Mangel dar und ist von der Gewährleistung ausgenommen. Auch Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

9.6. Der Kunde kann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn er Änderungen an der PV-Anlage oder ihren Komponenten vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen, es sei denn, BS Erneuerbare Energien GmbH hat diesen Änderungen mindestens in Textform zugestimmt, oder der Kunde kann nachweisen, dass die Mängel nicht auf die vorgenommenen Änderungen zurückzuführen sind.

9.7. Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig und zusätzlich zu eventuell gesondert gewährten Herstellergarantien.

9.8. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel bei Übergabe kannte und seine Rechte wegen dieses Mangels nicht vorbehalten hat. Offene Mängel müssen vom Kunden innerhalb von vier Wochen nach Auftreten des Mangels mindestens in Textform gegenüber der BS Erneuerbare Energien GmbH geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.9. Im Falle einer Mängelrüge räumt der Kunde BS Erneuerbare Energien GmbH und deren beauftragte Personen für Prüfzwecke und zur Nachbesserung Zugang zu den betreffenden Anlagen ein.

9.10. Bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs hat BS Erneuerbare Energien GmbH das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen weiteren Nachbesserungsversuch durchzuführen. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-Leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-Leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern. Eine Rückabwicklung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistung ihrer Natur nach einer Rückgewähr entzieht. Dem Kunden steht das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises erst zu, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlägt.

§10 Haftung und Schadensersatz

9.1. Die Vertragsparteien haften uneingeschränkt gegeneinander bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragsparteien nur im Falle von Personenschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"). Als "Kardinalpflichten" gelten solche, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages unerlässlich sind und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei vertraut und vertrauen kann. Insoweit haftet BS Erneuerbare Energien GmbH für jeden Grad des Verschuldens.

9.3. Bei leichter Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden oder Verletzung von Kardinalpflichten, ist die Haftung der Vertragsparteien auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.4. Jegliche weitere Haftung, unabhängig von der Art des geltend gemachten Anspruchs, ist ausgeschlossen. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für gesetzlich vorgeschriebene Haftungen, die unabhängig vom Verschulden sind (z.B. gemäß dem Produkthaftungsgesetz), oder für die Haftung aus einer Garantie, die unabhängig vom Verschulden ist.

9.5. Falls die Haftung der Vertragsparteien ausgeschlossen oder begrenzt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.6. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von BS Marketing & Sales GmbH.

9.7. BS Erneuerbare Energien GmbH erbringt keine Untersuchungen oder Berechnungen zur Statik oder Tragfähigkeit des Baugrundes oder des Bauwerks, auf dem die PV-Anlage mit ihren Lieferungen und Leistungen aufgesetzt wird.

§10 Vertragsbeendigung / Pauschaler Entschädigungsanspruch

10.1. Sowohl die BS Erneuerbare Energien GmbH als auch der Kunde haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls der lokale Netzbetreiber eine Verbindung der Photovoltaikanlage mit seinem Netz über den vorgesehenen Anschlusspunkt des Grundstücks ablehnt.

10.2. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls das Gutachten zur Statik des Dachs oder des Gebäudes zu dem Schluss kommt, dass das Dach oder das Gebäude für die Installation einer Photovoltaikanlage nicht geeignet ist oder nicht im geplanten Umfang genutzt werden kann.

10.3. Wenn der Kunde den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigt oder mit Einverständnis von BS Erneuerbare Energien GmbH aus Gründen, die nicht von BS Erneuerbare Energien GmbH zu vertreten sind, vom Vertrag zurücktritt, bevor BS Erneuerbare Energien GmbH mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist BS Erneuerbare Energien GmbH berechtigt, eine Pauschale Vergütung in Höhe von 15% des Netto Auftragswertes zu verlangen.

Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und Aufwendungen der BS Erneuerbare Energien GmbH eine wesentlich niedrigere Vergütung als die vorstehende 15%ige Pauschale gerechtfertigt ist. BS Erneuerbare Energien GmbH ist abweichend hiervon berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungsanspruch gemäß § 649 BGB zu verlangen.

10.4. Die BS Erneuerbare Energien GmbH hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mehr als 14 Tage mit einer Zahlung in Verzug ist und die BS Erneuerbare Energien GmbH dem Kunden zuvor unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung den Rücktritt angedroht hat. In dem Fall, dass der Rücktritt wirksam wird, muss der Kunde die Kosten für den Abbau der Photovoltaikanlage tragen.

§11 Verjährung eigener Ansprüche


Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren nach § 195 BGB. Bezüglich des Beginns der
Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§12 Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Wenn der Kunde gemäß § 13 BGB als Verbraucher gilt, hat er ein Widerrufsrecht gemäß der beigefügten Widerrufsbelehrung. Dies gilt jedoch nicht für Verträge, die auf Antrag des Kunden mit der BS Erneuerbare Energien GmbH nicht im Rahmen des Fernabsatzes abgeschlossen werden.

§13 Kundenservice BS Erneuerbare Energien GmbH


Für Fragen, Anliegen oder weiteren Informationsbedarf steht Ihnen der

Kundenservice der BS Erneuerbare Energien GmbH zur Verfügung:

BS Erneuerbare Energien GmbH Hauptsitz:
Max-Keith-Str. 66
45136 Essen

Deutschland
Telefon: 0201 22089312

E-Mail: info@ee-lippe.de

Zweigstelle: Pivitsheider Str. 50 32832 Augustdorf

Deutschland

§14 Datenschutz; Einwilligung

BS Erneuerbare Energien GmbH verpflichtet sich, die Daten ihrer Kunden gemäß den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze zu schützen. Die Datenschutzerklärung von BS Erneuerbare Energien GmbH, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.ee-lippe.de/datenschutz, ist hier anzuwenden. Auf Anfrage des Kunden oder bei Geschäften, die persönlich abgeschlossen werden, wird die BS Erneuerbare Energien GmbH die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung stellen.

§15 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem

Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

§16 Schlussbestimmungen


16.1. BS Erneuerbare Energien GmbH behält sich das Recht vor, die geschuldeten

Lieferungen und Dienstleistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

16.2. Die Textform umfasst stets auch Erklärungen per E-Mail und Informationsübermittlung per automatisiertem elektronischen Datenaustausch.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlich verfolgten Zielsetzung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

16.4. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.

16.5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingend anders gesetzlich vorgegeben. Gerichtsstand ist Essen, sofern nicht zwingend anders gesetzlich vorgegeben.

Datenstand: 03.07.2023

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